Pachtgewässer

durch den Fischereiverein werden in Grindelwald der Gummenbach, Schwendibach, Wärgistalbach und der Mühlibach bewirtschaftet.

Jährlich werden in diese Gewässer die durch den Kanton vorgeschriebenen Pflichtaussätze getätigt.

 

dabei dient das Hellerbächli als Aufzuchtgewässer.
Im Frühling und Herbst wird mit dem Elektrofangerät abgefischt.

Abschnitt Aufzuchtgewässer Hellerbächli
Abschnitt Aufzuchtgewässer Hellerbächli

 

Zu den Vereinsgewässern gehört auch der Bortsee.

Im August findet hier das Plauschfischen für die Vereinsmitglieder statt.

Bortsee
Bortsee

Wichtige Information:

Angeln in den Pachtgewässern dürfen nur Aktivmitglieder des FV Grindelwald.